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Lokalen Aktionsgruppe Eisacktaler Dolomiten

Untermaßnahme 16.4

UM 16.4 – Förderung für die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte

Der Lokale Entwicklungsplan (LEP) Wipptal 2020 unterstützt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Autonomen Provinz Bozen 2014-2020 die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren im Agrarsektor, in der Nahrungsmittelkette und anderen Wirtschaftsteilnehmern, insbesondere landwirtschaftliche Unternehmen, KMUs, Genossenschaften u. dgl., um sie zu einer strategischen Zusammenarbeit zu motivieren, um somit ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Wertschöpfung zu erhöhen.

Die Untermaßnahme 16.4 des LEP Wipptal 2020 unterstütz die Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte sowie Absatzförderungsmaßnahmen in einem lokalen Rahmen im Hinblick auf die Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte. Insbesondere werden gefördert:
- Vorhaben zur Organisation, Schaffung, Aufbau und zur Bekanntmachung lokaler Versorgungsketten zwischen Produzenten, Verarbeitern und Endkonsumenten, einschließlich von Akteuren aus den Bereichen Handel, Handwerk  und Gastronomie;
- Kooperationsinitiativen zur Entwicklung und Bewerbung/Bekanntmachung von lokalen Märkten;
- Gemeinschaftliche Maßnahmen zur Absatzförderung in einem lokalen Rahmen zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte, auch außerhalb des LEADER-Gebietes, unter der Voraussetzung, dass es sich um Produkte aus dem LEADER-Gebiet handelt.

Begünstigte
Zugang zur  Finanzierung haben entweder die Kooperationsgruppe selbst oder ein als federführendes Mitglied designierter Kooperationspartner, sofern die Kooperationsgruppe selbst über keine Rechtspersönlichkeit verfügt. Bei der Kooperationsgruppe handelt es sich um ein Subjekt mit eigener Rechtspersönlichkeit oder um einen losen Zusammenschluss von mindestens zwei Partnern, die folgenden Kategorien angehören: landwirtschaftliche Unternehmen, sei es einzeln oder in Form von Zusammenschlüssen, oder andere Subjekte der Versorgungskette aus den verschiedenen Bereichen im Agrar- und Nahrungsmittelsektor.

Weitere Details zur Untermaßnahme finden Sie im Auszug aus dem LEP zur Untermaßnahme 16.4.

Aktuelle Ausschreibung zur Untermaßnahme 16.4

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Ausgewählte bzw. realisierte Projekte im Rahmen von Untermaßnahme 16.4

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